Kernpflicht
12.08.2026 — Datum, an dem die Verpackungsverordnung vollständig anwendet und die Richtlinie 94/62/EWG ablöst
35% — Recyclinganteil, den ab 2030 andere Kunststoffverpackungen als die sensiblen erreichen müssen
10% — Recyclinganteil ab 2030 für sensible Kunststoffverpackungen außer PET, bei PET 30%
C — Mindestnote ab dem 1. Januar 2030; Verpackungen darunter dürfen nicht in Verkehr gebracht werden
100 mg/kg — Grenzwert für Schwermetalle, als Summe der Gesamtgehalte gerechnet
Der PPWR und die VerpackEPR: was sich für Augencare ab 2026 ändert
Verpackungsverordnung und erweiterte Herstellerpflichten
Am 12. August 2026 löst die Verpackungs- und Verpackabfallverordnung die Richtlinie 94/62/EWG ab. Für Private-Label-Marken im Augencare-Bereich ändert sich nicht nur die Verpackung, sondern auch, wer in Europa verkaufen darf.
Der Zeitplan: was wann geschieht, bis 2038
Die Verordnung gilt seit dem 11. Februar 2025, die Pflichten für die Industrie bündeln sich aber auf 2026 und 2030.
Zwischen Geltung und Anwendung muss unterschieden werden. Die Verordnung gilt seit dem 11. Februar 2025, ihre vollständige Anwendung ist auf den 12. August 2026 festgelegt, an dem sie die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 1994 ersetzt. Ab diesem Datum müssen Erzeuger mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen bevollmächtigten Vertreter in der Union benennen, und die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktmaterialien greifen.
Ein zweiter Meilenstein liegt in 2026 und wird leicht übersehen: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Durchführungsakte über die Berechnung und die Prüfung des Recyclinganteils erlassen werden, die in Artikel 7 vorgesehen sind. Verpackungskonzepte, die heute als gültig gelten, können durch diese Akte in Frage gestellt werden, und eine Investition in geschlossene Kreisläufe ohne die Akte zu kennen, riskiert Veralterung.
Danach folgen zwei Termine, die viel diskutiert werden und präzise gelesen werden müssen. Am 12. August 2028 greift die erweiterte Herstellerverantwortung in ihrer harmonisierten Fassung, und die Materialkennzeichnung wird eingeführt. Am 1. Januar 2029 erstreckt sich das Rücknahmesystem auf Getränkeverpackungen, und am 1. Januar 2030 kommen die Bedingungen aus Artikel 7: Recyclinganteilschwellen, das Verbot von Verpackungen unter Note C sowie eine Obergrenze von 50% Hohlraum bei Verpackungen im Onlinehandel.
Die beiden Endtermine bestimmen das Packaging-Design langfristig. Bis zum 1. Januar 2035 wird ein Recyclinggrad von mindestens 55% verlangt, und ab dem 1. Januar 2038 dürfen nur noch Verpackungen mit der Note A oder B in Verkehr gebracht werden. Die Note C wird also von einer Übergangsfrist zu einem Verbot.
Warum Augencare in der anspruchsvollsten Kategorie liegt
Die Verordnung selbst ordnet Kosmetikverpackungen den sensiblen Kontaktverpackungen zu. Dieses Wort bestimmt die Schwellenwerte und die Konstruktionsentscheidung.
Das ist keine Auslegung der Industrie, sondern eine gesetzliche Definition mit konkreten Folgen: Gerade diese Verpackungen tragen die höheren Recyclingschwellen und sind die ersten, die bei Unterschreitung der Mindestnote verschwinden.
Die Schwellenwerte in Artikel 7 sind das zentrale Element. Ab dem 1. Januar 2030 müssen sensible Kunststoffverpackungen außer PET mindestens 10% recycelten Kunststoff enthalten, bei PET 30%. Andere Kunststoffverpackungen, wozu die Polyethylenfolie vieler Blister und Beutel zählt, müssen 35% erreichen. Im Jahr 2040 steigen die Werte auf 50%, 25% und 65%.
Auch die Berechnungsart zählt. Der Mittelwert wird je Werk und je Kalenderjahr gebildet, nicht je Charge. Für Teile aus Kunststoff, die weniger als 5% des Gewichts der Verpackung ausmachen, sieht Artikel 7 Absätze 4 und 5 eine Befreiung vor. Bei einem Beutel mit Augenflecken, in dem ein kleines Secondary-Teil unter diesem Wert liegen kann, lohnt die Messung, bevor die Befreiung ohne Prüfung abgelehnt wird.
Ein chemisches Grenzwert ist nicht verhandelbar: Die Summe der Schwermetalle darf 100 mg/kg in Verpackungen nicht überschreiten. Und eine Klarstellung, die häufig verwechselt wird, betrifft die PFAS. Diese werden für Lebensmittelkontaktmaterialien reguliert, nicht für Kosmetikverpackungen im Allgemeinen. Beide Bereiche zu verwechseln erzeugt unnötige und teure Prüfspezifikationen.
Die Risikoreihenfolge der Augencare-Verpackungen
Nicht alle Formate im Augencare-Bereich tragen dasselbe Risiko. Wer die Reihenfolge kennt, weiß wo er anfangen soll.
Der Verbundbeutel aus Aluminium und Polymer ist das risikoreichste Format. Sein mehrschichtiger Aufbau lässt sich in den heutigen Recyclingprozessen nicht trennen, weshalb es am exponiertesten Ende des Systems von Noten steht. Für ein Augencare-Produkt, das in Einzelbeuteln verkauft wird, ist es auch das verbreitetste Format und das, das in den kommenden Jahren den größten Aufwand erzeugen wird.
Am anderen Ende stehen Metalleinheiten mit runder Form, etwa Cremetöpfchen. Kupfer und Aluminium in monolithischen Gebinden unterliegen nicht Artikel 7, weil sich die Norm auf Kunststoff bezieht. Sie behalten einen hohen Recyclingwert, ohne dass das Design geändert werden muss.
Die mittlere und zugleich verwirrendste Kategorie ist die Polyethylenfolie. Die vorliegenden Daten ordnen sie dem Rest der Kunststoffverpackungen zu, mit den Schwellen von 35% im Jahr 2030 und 65% im Jahr 2040. Eine Polyethylenfolie mit zertifiziertem Recyclinganteil erfüllt die Vorgabe; dieselbe Folie ohne Zertifizierung fällt ab dem Stichtag heraus.
Die praktische Konsequenz für die Sortimentsentwicklung: Packaging Design ist hier kein ästhetisches, sondern ein regulatorisches Thema. Die Entscheidung mit dem höchsten Wert heute besteht darin, den Verbundbeutel durch ein monomateriales Format oder eine Folie aus Monomaterial zu ersetzen. Diese Entscheidung fällt einmal und bestimmt den gesamten Compliance-Kalender.
Erweiterte Herstellerpflichten je Land: eine Tabelle, die man nicht zusammenfassen kann
Jeder Mitgliedstaat behält sein eigenes Registrierungsverfahren und seinen eigenen Meldetermin. Der Vergleich dient der Planung, nicht der Zusammenfassung.
Deutschland verlangt die kostenlose Registrierung im LUCID-Register und die jährliche Meldung an das duale System bis zum 15. Mai, mit einem Jahresmindestbetrag von rund 23,90 bis 30 EUR je System. Die Gesamtkosten für einen kleinen oder mittleren Händler liegen zwischen 300 und 1.400 EUR im Jahr. Für 2026 gibt es eine weitere Änderung: Händler ohne Niederlassung in Deutschland müssen ab dem 12. August 2026 einen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benennen.
Frankreich ist der Fall mit dem deutlichsten Preisanstieg. Im Jahr 2026 verlangt Citeo ein Minimum von 110 EUR im Jahr für Händler mit weniger als 10.000 Verpackungseinheiten, gegenüber 80 EUR im Jahr 2025, also eine Steigerung um 37,5%. Léko, das System der großen Vertreiber, geht von 75 auf 95 EUR mit einer Obergrenze von 150 EUR und einer Grenze von 20.000 Einheiten. Nach Vertragsschluss und Zahlung stellt ADEME in zwei bis acht Wochen die Kennung des Endnutzelements aus, im Format FR plus sechs Ziffern, Unterstrich und sechs Zeichen. Die Triman-Kennzeichnung und die Verbraucherinformation sind seit 2023 verpflichtend.
Italien verlangt die Registrierung beim Consorzio Italiano Recupero e Riciclaggio, mit einer Frist von drei bis sechs Monaten, der längsten in dieser Gruppe, und einer Nummer, die mit IT beginnt und 14 Stellen ergänzt. Die Beiträge je Tonne bewegen sich in weiter Spanne: Kunststoffe mit einem Aufschlag je Tonne, der sich ab dem 1. Oktober 2026 in den meisten Fraktionen aktualisiert; normales Papier zu 65 EUR je Tonne; und Glas, das von 35 EUR je Tonne im Juni 2025 auf 40 EUR je Tonne im Januar 2026 steigt.
Spanien folgt dem Königlichen Dekret 1055 von 2022, mit Registrierung der Erzeuger beim zuständigen Ministerium und Vertrag mit dem gemeinsamen System sowie jährlicher Meldung bis zum 31. März des Folgejahres. Polen nutzt das BDO als einziges offizielles Register; ausländische Händler können sich mit der Steueridentifikationsnummer PESEL einschreiben, und die Beiträge liegen zwischen 25 und 50 EUR im Jahr, mit mehr als 500 EUR bei hohem Volumen. Die führende Auktionsplattform des Landes prüft die Registrierung strenger als alle anderen.
| Land | Registrierung | Jährliche Kosten und Hinweise | Meldetermin |
|---|---|---|---|
| Deutschland | LUCID-Register, gebührenfrei, Nummer mit Präfix DE und 13 Stellen | Duales System: 23,90 bis 30 EUR Mindestbeitrag, insgesamt 300 bis 1.400 EUR im Jahr für kleine und mittlere Händler | 15. Mai; für Händler ohne Niederlassung besteht ab dem 12. August 2026 die Pflicht zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters |
| Frankreich | Kennung des Endnutzelements, ausgestellt von ADEME, Format FR mit sechs Ziffern, Unterstrich und sechs Zeichen | Citeo 2026 mindestens 110 EUR im Jahr für weniger als 10.000 Einheiten; Léko 95 EUR mit Obergrenze 150 EUR; Ausstellung in zwei bis acht Wochen | Nach dem Kalender des Systems; Triman und Info-tri sind seit 2023 verpflichtend |
| Italien | Consorzio Italiano Recupero e Riciclaggio, Nummer mit Präfix IT und 14 Stellen | Je Tonne: Kunststoffaufschlag mit Aktualisierung ab dem 1. Oktober 2026, normales Papier 65 EUR, Glas ab Januar 2026 40 EUR | Nach dem Kalender des Konsortiums; die Registrierung kann drei bis sechs Monate dauern |
| Spanien | Königliches Dekret 1055 von 2022: Register der Erzeuger und Vertrag mit dem gemeinsamen System | Eine jährliche feste Gebühr ließ sich nicht mit belastbarer Quelle verifizieren | 31. März des Folgejahres |
| Polen | BDO als einziges offizielles Register; Einschreibung Ausländischer mit PESEL | 25 bis 50 EUR im Jahr, über 500 EUR bei großem Volumen | 31. März; die strengste Prüfung erfolgt über die führende Auktionsplattform |
Zum deutschen Pfand und anderen Begrifflichkeiten, die verwechselt werden
Drei Irrtümer führen zu fehlerhaften Budgets. Es lohnt sich, sie vor der Verpackungsentwicklung zu klären.
Der erste betrifft das deutsche Pfand. Es gilt nicht für Kosmetik: Das Einweg-Pfand von 0,25 EUR je Getränkeverpackung bezieht sich auf Getränkeeinwegverpackungen. Ein Cremetöpfchen oder ein Beutel mit Augenflecken fällt nicht in dieses System, und für diese Verpackungen ist kein Pfandbetrag zu veranschlagen.
Der zweite betrifft die UFI-Nummer. Sie ist eine Formulierungskennung, die den Giftnotizstellen gemeldet wird, und keine Pflichtangabe auf der Verpackung. Sie mit einem Pflichtfeld der Bedruckung zu verwechseln erzeugt unnötige Kosten in der Abfülllinie.
Der dritte betrifft die CPNP-Meldung. Sie ist eine Meldung und keine Genehmigung: Das europäische Kosmetikrecht kennt keine vorherige Zulassung für das Inverkehrbringen. Verpflichtend sind vielmehr die Angaben auf der Kennzeichnung nach Artikel 19, darunter der Name und die Anschrift des Verantwortlichen, die Nettomenge, die Inhaltsstoffliste sowie die Haltbarkeit nach dem Öffnen, soweit zutreffend.
Ein Archivierungspunkt, der häufig vergessen wird: Die Produktinformationsdatei muss zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist eine Pflicht, die man auf der Verpackung nicht sieht und die im Rahmen einer Prüfung dennoch verlangt wird.
Der europäische Kontext und die Stellung des Augencare
Die Marktzahlen helfen zu verstehen, warum die Industrie diese Kosten akzeptiert.
Europa ist die Region mit dem größten Kosmetikmark innerhalb der Union, mit 110 Milliarden EUR Einzelhandelsumsatz im Jahr 2025, davon 32,3 Milliarden für Hautpflege als größter Kategorie. Die Ausfuhren erreichen 29,8 Milliarden EUR, und Frankreich und Spanien machen einen beträchtlichen Teil dieses Flusses aus.
Auf der Einfuhrseite kauft die Europäische Union Waren der Tarifnummer 3304 im Wert von 709,4 Millionen EUR außerhalb ihrer Grenzen ein, Einfuhren, die 42,1% des gesamten Drittlandbezugs ausmachen und die um 7,8% gegenüber dem Vorjahr zurückgingen. Der durchschnittliche Einfuhrpreis liegt bei 20,84 EUR je Kilogramm. Die Lesart ist doppelt: Der aus China eingeführte Augencare-Bereich hat im europäischen Gesamtvolumen ein beachtliches Gewicht, und der Importrückgang deutet auf Preisdruck hin, der an den Hersteller weitergegeben wird.
Für alle, die eine Serie für den europäischen Markt entwickeln, legen diese Zahlen nahe, dass die Investition in recycelbare Verpackung kein isolierter Kostenfaktor ist, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Bei Hydrogel-Augenflecken und Augenmasken ist die Matrix zusätzlich Teil des Produkts, und die Fertigung erfolgt nach ISO 22716 beziehungsweise GMPC. Ein monomateriales Format mit zertifiziertem Recyclinganteil löst Artikel 7 und reduziert das Regulierungsrisiko in einem Markt, in dem der Rückgang der Einfuhren die Händler zu Lieferanten mit nachweisbarer Rückverfolgbarkeit drängt.
Häufige Fragen
Wann gilt die Verpackungsverordnung vollständig?
Am 12. August 2026, an dem sie die Richtlinie 94/62/EWG ersetzt. An diesem Tag müssen Erzeuger mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen bevollmächtigten Vertreter in der Union benennen, und die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktmaterialien greifen.
Welchen Recyclinganteil verlangt Artikel 7 bei Augencare?
Ab dem 1. Januar 2030 müssen sensible Kunststoffverpackungen außer PET mindestens 10% recycelten Kunststoff enthalten, bei PET 30%, und alle übrigen Kunststoffverpackungen 35%. Im Jahr 2040 steigen die Schwellen auf 50%, 25% und 65%.
Ab welcher Note ist eine Verpackung ab 2030 nicht mehr zulässig?
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Verpackungen unter der Note C nicht in Verkehr gebracht werden. Bis zum 1. Januar 2038 sind nur noch Verpackungen mit der Note A oder B zulässig.
Was kostet die Registrierung im deutschen System?
Die Registrierung im LUCID-Register ist gebührenfrei, und die jährliche Meldung an das duale System liegt bei einem Mindestbeitrag von 23,90 bis 30 EUR, insgesamt zwischen 300 und 1.400 EUR im Jahr für kleine und mittlere Händler. Die Meldung ist bis zum 15. Mai fällig; bei Versäumnis drohen bis zu 200.000 EUR Bußgeld und die Veröffentlichung des Verstoßes.
Gilt das deutsche Pfand für Kosmetikverpackungen?
Nein. Das Einweg-Pfand in Höhe von 0,25 EUR je Getränkeverpackung gilt ausdrücklich nicht für Kosmetikverpackungen. Ein Cremetöpfchen oder ein Beutel mit Augenflecken unterliegt nicht diesem System.
Ist die CPNP-Meldung eine Genehmigung für den Verkauf?
Nein. Die CPNP ist eine Meldung und keine Genehmigung; das europäische Kosmetikrecht kennt keine vorherige Zulassung für das Inverkehrbringen. Verpflichtend sind die Angaben auf der Kennzeichnung nach Artikel 19 sowie die zehnjährige Aufbewahrung der Produktinformationsdatei.
Deutscher Einstieg ist Google.de. In umwelt- und datenschutznahen Themen sind Ecosia und Startpage deutlich stärker verbreitet als im übrigen Europa, für ein Thema wie dieses also nicht zu unterschätzen. Für die Generative Engine Optimization ist Deutschland der größte Kosmetikmark der Europäischen Union und damit der wichtigste Testmarkt für Inhalte, die Verpackungsvorschriften erklären: Der Anteil von ChatGPT am Traffic lag im Februar 2025 in Brasilien bei 4,74%, und deutsche Fachbegriffe wie LUCID, duales System, bevollmächtigter Vertreter und Endnutzelement-Kennung werden in KI-Antworten regelmäßig mit den geprüften Quellen verwechselt. Fristen und Beträge gehören deshalb in eigene Spalten mit expliziten Einheiten, damit die Zahlen nicht verfälscht zitiert werden.
Fordern Sie eine Prüfung Ihrer Verpackung anhand der Schwellen aus Artikel 7 sowie einen Registrierungsplan je Land an. Schreiben Sie uns an sales@eyeoem.com oder über WhatsApp +1 (646) 509-6134. EyeOEM, ein Unternehmen der Guangzhou Quick Selection Trading Co., Ltd.
Angebot anfordernQuellen: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle; Zentrale Stelle Verpackungsregister, LUCID-Register in Deutschland; ADEME, Kennung des Endnutzelements in Frankreich; CONAI, wirtschaftliche Beiträge in Italien; Ministerium für den ökologischen Wandel, Königliches Dekret 1055 von 2022 in Spanien; Marktanalyse Kosmetik in Europa